Aktuelle Informationen

Kirchenwahl 2022 - Wahlbeschluss der Kirchengemeinde Barmstedt

Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barmstedt hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barmstedt beschließt im Rahmen des Wahlbeschlusses gemäß § 8 KGRWG i. V. m. Art. 30 der Verfassung zur Kirchengemeinderatswahl am 27. November 2022 Folgendes: 

1.a) Der Kirchengemeinderat (KGR) der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barmstedt beschließt, dass der KGR zukünftig aus 18 Personen bestehen soll. Hierin sind die 5 Pfarrstelleninhabenden (aktuell Frau Pastorin Johanna Held, Herr Pastor Klaus-Dieter Piepenburg, Herr Pastor Tobias Jäger, Herr Pastor Raphael Steenbuck, Herr Pastor Bert Johannigmann) als Mitglieder kraft Amts enthalten; es sind mithin 13 KGR-Mitglieder zu wählen

Dem KGR ist bewusst, dass höchstens eine Person aus der breiten Mitarbeiterschaft der Kirchengemeinde gewählt werden kann. Unter Einschluss dieser mitarbeitenden Person und den 5 Pfarrstelleninhabenden dürfen nicht mehr als insgesamt 8 KGR-Mitglieder in einem kirchlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, mindestens 10 müssen also unter Berücksichtigung des Artikels 6 Absatz 2 der Verfassung Ehrenamtliche sein. 

b) Um eine regional-ausgewogene Besetzung des neuen KGR zu gewährleisten, soll das Wahlgebiet in drei Gemeindewahlbezirke untergliedert werden. 

Zum Gemeindewahlbezirk A gehören die Pfarrbezirke Mitte, Süd und Nord inklusiv der diesen Pfarrbezirken zugepfarrten Personen. Aus diesem Bezirk werden 7 KGR-Mitglieder gewählt. 

Zum Gemeindewahlbezirk B gehört der Pfarrbezirk Ost inklusiv der diesem Pfarrbezirk zugepfarrten Personen. Aus diesem Bezirk werden 3 KGR-Mitglieder gewählt. 

Zum Gemeindewahlbezirk C gehört der Pfarrbezirk West inklusiv der diesem Pfarrbezirk zugepfarrten Personen. Aus diesem Bezirk werden 3 KGR-Mitglieder gewählt.

2. Um die Wege für die Gemeindeglieder kurz und die Arbeit für die jeweiligen Wahlvorstände überschaubar zu halten, werden drei Stimmbezirke eingerichtet.

Der Stimmbezirk A ist identisch mit den Pfarrbezirken Mitte, Süd und Nord inklusiv der diesen Pfarrbezirken zugepfarrten Personen.

Wahlraum des Stimmbezirkes A ist das Kirchenbüro in der Chemnitzstr. 28, 25355 Barmstedt.

Wahlzeit ist am Wahltag, den 27. November 2022 von 10:45 bis 18 Uhr.


Der Stimmbezirk B ist identisch mit dem Pfarrbezirk Ost inklusiv der diesem Pfarrbezirk zugefarrten Personen.

Wahlraum des Stimmbezirkes B ist der Gemeindesaal im Gemeindehaus Bilsener Weg 29 in 25485 Hemdingen.

Wahlzeit ist am Wahltag, den 27. November 2022 von 10:45 bis 18 Uhr.

 

Der Stimmbezirk C ist identisch mit dem Pfarrbezirk West inklusiv der diesem Pfarrbezirk zugepfarrten Personen.

Wahlraum des Stimmbezirkes C ist der Gemeindesaal der Osterkirche, Kirchenstr. 21 in 25365 Klein Offensetz-Sparrieshoop.

Wahlzeit ist am Wahltag, den 27. November von 10.45 bis 18 Uhr.

 

3. Zum Wahlbeauftragten der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barmstedt wird Herr Claus-Peter Jessen, wohnhaft Jittkamp 28, 25355 Barmstedt, 04123/6315, claus-peter.jessen@kirche-barmstedt.de bestimmt.

 

4. Die Möglichkeit zur Briefwahl an Ort und Stelle kann ab dem Schließen der Wahlvorschlagsliste und dem Herstellen von Stimmzetteln im Gemeindebüro Chemnitzstraße 28, 25355 Barmstedt, zu den regulären Bürozeiten wahrgenommen werden.




Für ein neue, geregelte Zusammenarbeit, die schon seit Jahren besteht

Seit Jahren sind die Gemeinden Barmstedt und Hohenfelde-Hörnerkirchen Partner in der Zusammenarbeit in der Region Süd-Ost unseres Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf. Seitens des Kirchenkreises soll diese Arbeit in der Form unterstützt und verbessert werden, dass sich eine Regionalkonferenz mit Mitgliedern aus den Gemeinden der Region mindestens zweimal im Jahr zu einer Regionalkonferenz trifft und dort regionale Themen, die Zusammenarbeit in der musikalischen Arbeit sowie der Kinder- und Jugendarbeit optimiert. Ebenso sollen hier gemeinsame Aktionen der Gemeinden geplant und durchgeführt werden.

Am 22. September 2020 haben sich die von den Kirchengemeinderäten gewählten Teilnehmer der Regionalkonferenz aus den Gemeinden Barmstedt und Hohenfelde-Hörnerkirchen zu ihrer konstituierenden Sitzung, unter Einhaltung aller Corona-Regeln, im Gemeindehaus der Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen getroffen.

Nach den ersten Gesprächen vor der Tür ging es dann nach der Begrüßung durch Pastor Palmer, einer Andacht und einem Gebet weiter nach der vorgeschlagenen Tagesordnung. Zunächst ging es um das Wieso, Weshalb, Warum, dann folgten konkrete Beschlüsse.

Die Regionalkonferenz wählte für folgende Positionen:

Einigkeit bestand darin, dass zunächst eine Analyse über die bestehenden regionalen Konzepte für die Kirchenmusik wie auch die Kinder- und Jugendarbeit erfolgen soll. Die Ergebnisse hieraus sollen in der nächsten Sitzung der Regionalkonferenz besprochen werden und weitere Schritte daraus resultieren.

Thema war auch, dass die Synode des Kirchenkreises beschlossen hat, dass die Kirchengemeinde Stellau zusätzliches Mitglied der Region Süd-Ost sein wird.

Die vorgeschlagene Geschäftsordnung wurde aufgrund der kurzfristigen Verteilung und von zu klärenden Punkten zurückgestellt und wird Thema der nächsten Regionalkonferenz sein. Für das nächste Treffen wurde als Termin der 10. Februar 2021 vereinbart.

Von links nach rechts: Pastor Palmer, Pastor Johannigmann, Pastorin Stümke, Karoline Fiedler (Vertretung für Frau Glindmeier), Tatjana Schütz, Lothar Dietrich, Pastor Piepenburg, Reinhard Deseniß (Stellvertreter, als Gast), Sönke Mier (nicht abgebildet).

Sönke Mier





   

    


   

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